Die Volkshochschule (VHS) der Stadt Oberhausen ist ein Weiterbildungszentrum in kommunaler Trägerschaft. An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jeder ab 16 Jahren nach ordnungsgemäßer Anmeldung teilnehmen. Anmeldepflichtig sind alle Veranstaltungen außer denen, die besonders als nicht anmeldepflichtig gekennzeichnet sind. Die mit dem Kennzeichen „Junge VHS" versehenen Veranstaltungen sind in der Regel den jeweils angegebenen Altersgruppen vorbehalten. Die Zulassung zu bestimmten Kursen kann von sachlich gebotenen Voraussetzungen abhängig gemacht werden, z. B. dem Besuch anderer Kurse oder einer Beratung (s. u. „Beratung").
Es gelten die vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossene Satzung sowie die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung. Beide Texte erhalten Sie an der Information des Bert-Brecht-Hauses sowie hier auf unserer Internetseite.
Die jeweils gültige Hausordnung ist verbindlich.

Als kommunale Einrichtung sind wir sehr daran interessiert, alle unsere Einrichtungen und Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit den unterschiedlichsten Handicaps sie auch möglichst problemlos nutzen können. Da es eine Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen gibt, die an die Nutzung unserer Angebote individuelle Anforderungen stellen, bieten wir bei der VHS als Dienstleistung generell eine Beratung für Menschen mit Handicap im konkreten Einzelfall an. Ziel dieser Beratung ist es, auf den jeweiligen gewünschten Kurs bezogen, nach Möglichkeit die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Teilnahme ermöglichen. Ansprechpartnerin ist Frau Tißen, Tel. 0208 825-2978; sabine.tissen@oberhausen.de.

Möglichkeiten der persönlichen, schulischen oder beruflichen Weiterbildung können bei der VHS zu den Öffnungszeiten der Kasse (s. u. „Kassenöffnungszeiten") oder nach Vereinbarung erfragt werden. Zentrale Auskunft über Tel. 825-2385 und 825-2061.

Beratungspflichtige Kurse:
Vor der Anmeldung zu den folgenden beratungspflichtigen Kursen ist eine vorherige Beratung grundsätzlich verbindlich:

  • Kurse mit dem Vermerk „Vorherige Beratung erforderlich!"
    Vor der Anmeldung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei dem/r zuständigen pädagogischen Mitarbeiter/in.
  • Kurse mit dem Vermerk „Siehe Fremdsprachenberatung!"
    Vor der Anmeldung ist die Teilnahme an der Fremdsprachenberatung verbindlich für alle Teilnehmer/innen, die über Vorkenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache verfügen. Ausgenommen sind Teilnehmer/innen, die im vergangenen Arbeitsjahr an einem Sprachkurs teilgenommen haben und sich für den entsprechenden weiterführenden Kurs anmelden möchten. Termine: s. Öffnungszeiten Kasse
  • Kurse mit dem Vermerk „Siehe Sprachenberatung Deutsch!"
    Vor der Anmeldung ist die Teilnahme an der Sprachenberatung Deutsch verbindlich für alle Teilnehmer/innen, auch wenn sie bereits einen oder mehrere Sprachkurse besucht haben. Termine: s. Öffnungszeiten Kasse.

Weitere Beratungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben oder zeitnah online zur Verfügung gestellt unter vhs.oberhausen.de oder können gesondert vereinbart werden.

Persönliche Anmeldung

Sie können sich an der Kasse der Volkshochschule, Langemarkstr. 19 - 21, 46045 Oberhausen, Raum 316, persönlich anmelden und - falls von Ihnen gewünscht - eine Barzahlung bzw. EC-Kartenzahlung vornehmen. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zur späteren Überweisung (s. Pkt. "Zahlwege").
Bei Bedarf bekommen Sie auch detaillierte Informationen zu den Kursen oder den zuständigen Fachbereichsleitungen.


Kassenöffnungs- und Anmeldezeiten

Die Kasse der VHS ist

montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr

geöffnet.

 

Schriftliche Anmeldung

Sie können sich schriftlich auf folgenden Wegen anmelden:

auf dem Postweg: Langemarkstr. 19-21, 46045 Oberhausen
per Fax: 0208 825-5411
per E-Mail: vhs@oberhausen.de
Benutzen Sie dazu bitte die Vordrucke unter Pkt. „Service / Anmeldeformulare" bzw. die im Programmheft eingefügte Anmeldekarte. Mit der Anmeldekarte können Sie mehrere Veranstaltungen buchen und auch mögliche Ersatzveranstaltungen angeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Aus Kostengründen werden keine Anmeldebestätigungen zugeschickt. Wenn aber eine von Ihnen gewählte Veranstaltung schon besetzt ist oder eine Anmeldung nicht bearbeitet werden konnte, erhalten Sie innerhalb von einer Woche nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Benachrichtigung.
Anmeldungen zu beratungspflichtigen Kursen können erst nach erfolgter Beratung angenommen werden (s. o. Pkt. „Beratung").

 

Online-Anmeldung

Sie können sich selbstverständlich auch im Internet anmelden. Dazu suchen Sie sich einfach den gewünschten Kurs aus und gehen dann auf den Punkt Einzelanmeldung. Wenn Sie die Felder für die Anmeldedaten ausgefüllt haben und die Anmeldung online abschicken, bekommen Sie eine automatische Bestätigung Ihrer Anmeldung per email zugesendet. Geben Sie aus diesem Grund bitte Ihre email-Adresse an. Um eine Ermäßigung nach einer Online-Anmeldung zu bekommen, senden Sie uns bitte schriftlich oder per Fax unter 0208 825-5411 den geforderten Ermäßigungsbescheid zu - Sie werden bei Erhalt des Bescheides von uns über Ihre Ermäßigung informiert.

zur Online-Anmeldung


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

VHS Oberhausen
Langemarkstr. 19-21
46042 Oberhausen

Fax: 0208 825-5411


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Barzahlung:
An der Kasse der VHS zu den Öffnungszeiten

EC-Kartenzahlung:
An der Kasse der VHS zu den Öffnungszeiten

Überweisung:
Bei schriftlicher oder online-Anmeldung erhalten Sie in der Regel ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Postweg eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag mit dem entsprechenden Überweisungsvordruck. Sollte die Mindestteilnehmerzahl zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht sein, kann die Rechnungsstellung auch später - ggf. nach Kursbeginn - erfolgen. Wenn Sie spätestens am letzten Tag vor Kursbeginn keine gegenteilige Mitteilung per Post, Telefon oder e-mail erhalten, findet der Kurs wie geplant statt.

Es gilt die Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Oberhausen in der jeweils gültigen Fassung.

Befreiung/Ermäßigung

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Befreiung bzw. Ermäßigung vom Entgelt gewährt werden (siehe Entgeltordnung). Dies gilt nicht bei Unterrichts- und Verbrauchsmaterial, Studienfahrten und -reisen, Exkursionen, Nutzungsentgelt, sowie einzelnen Kursen mit entsprechendem Hinweis. Die Zugehörigkeit zu einem befreiungs-/ermäßigungsberechtigten Personenkreis muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden (gültiger Nachweis nicht älter als 6 Monate); nachträgliche Ermäßigungen/Befreiungen sind nicht möglich.

Mindestteilnehmendenzahl

Sofern in diesem Bildungsprogramm keine andere Zahl genannt ist, werden Kurse nur bei mindestens 10 Teilnehmenden durchgeführt. Sinkt die Zahl im Laufe des Arbeitsjahres unter 10 ab, kann der Kurs eingestellt oder mit einem gleichartigen Kurs zusammengelegt werden. Bei Einstellung wird das Entgelt anteilmäßig erstattet.

Gebührenerstattung

Teilnehmerentgelte können nur erstattet werden, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, oder wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl abgesetzt wird.

Wer einen Kurs regelmäßig besucht hat, kann auf Wunsch nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung erhalten, in der die behandelten Wissensgebiete aufgeführt werden.
In einigen Kursen können am Ende des Arbeitsjahres Zeugnisse oder Zertifikate ausgestellt werden. Hierfür müssen die Teilnehmenden ständige und aktive Teilnahme nachweisen sowie besondere Arbeiten zum Leistungsnachweis anfertigen.